Jugendmedienschutz
Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder gibt es umfangreiche Regelungen, um Kinder und Jugendliche vor Rundfunk- und Onlineangeboten zu schützen, die ihre Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden können. Angebote, die die Menschenwürde oder andere durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen, sind nach dem JMStV absolut unzulässig.
Die Medienanstalten überprüfen die Einhaltung dieser Bestimmungen. Sie arbeiten eng zusammen, weisen die Anbieter auf Verstöße hin und leiten, wenn nötig Verfahren ein. Sie können Verstöße beanstanden, die Verbreitung von unzulässigen Angeboten untersagen und Bußgelder verhängen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Entscheidungsorgan der Medienanstalten sehr wichtig. Die KJM sorgt dafür, dass die Bestimmungen aus dem JMStV in ganz Deutschland eingehalten und einheitlich umgesetzt werden.
Ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor unzulässigen, jugendgefährdenden und beeinträchtigenden Medieninhalten muss heute die neuen Phänomene, Gefährdungen und Entwicklungsrisiken in den digital-vernetzten Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen im Blick haben und ihnen mit zeitgemäßen Strategien begegnen.
Zentrale Forderungen der Medienanstalten und der TLM für einen zukunftsfähigen Jugendmedienschutz sind:
- Mehr Verantwortung von Content- und Dienste-Anbietern einfordern
- Effektive Rechtsdurchsetzung im Netz – Verfolgen statt nur Löschen
- Neue technische Ansätze nutzen und weiterentwickeln
- Aufsicht übergreifend und international gestalten
- Jugendgefährdende Angebote konsequenter und schneller indizieren
- Aufsicht am Mediennutzungsverhalten orientieren
- Jugendmedienschutz und Medienkompetenz zusammen denken
- Medienbildung fördern
- Sichere Surfräume für Kinder schaffen.
Ausführlich erläutert werden diese Ansätze im „Positionspapier der Landesmedienanstalten zum Jugendmedienschutz. Zukunftsfähiger Kinder- und Jugendmedienschutz – Kräfte bündeln, vernetzt agieren, Risiken minimieren“.
Aktuelle Arbeitsschwerpunkte der Medienanstalten und der TLM im Jugendschutz sind der Kampf gegen Hass und Extremismus in Internet (Jugendschutz- und Medienkompetenzbericht 2019), gegen Desinformation und Verschwörungstheorien (Jugendschutz- und Medienkompetenzbericht 2021) sowie der Jugendschutz in Online-Games und die Influencer-Werbung an Kinder.
Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes finden sich weitere Regelungen zum Jugendschutz, z. B. in der Öffentlichkeit und bei Filmveranstaltungen, zur Kennzeichnung und Weitergabe von Filmen und Spielprogrammen sowie zu jugendgefährdenden Medien und Vorsorgemaßnahmen von Diensteanbietern. Zuständig ist hier die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ).