Jochen Fasco
Direktor der TLM
Der Direktor ist gesetzlicher Vertreter der TLM und Vorgesetzter der Bediensteten. Er wird nach einer öffentlichen Ausschreibung von der Versammlung für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Soweit nicht eine ausdrückliche Zuständigkeit der Versammlung besteht, nimmt der Direktor alle Aufgaben der TLM wahr. Dazu gehören insbesondere:
- die Beschlüsse der Versammlung vorzubereiten und auszuführen,
- über Aufsichtsmaßnahmen und den Umgang mit Beschwerden zu entscheiden,
- den Haushaltsplan, den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht aufzustellen,
- die Bediensteten einzustellen, höher zu gruppieren, zu entlassen und die Dienstaufsicht wahrzunehmen,
- die Zusammenarbeit mit den anderen Landesmedienanstalten,
- dringliche und unaufschiebbare Anordnungen im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Versammlung zu erlassen und unaufschiebbare Geschäfte an Stelle der Versammlung vorzunehmen.