Gesetze
Rundfunk ist Ländersache. Diese sind für die gesetzliche Regelung der Rundfunkordnung zuständig. Aufgaben und Befugnisse der TLM regelt daher allein das Landesrecht. Dabei ist zwischen Thüringer Landesrecht zu unterscheiden, das die Thüringer Rundfunkordnung gestaltet und gemeinsamen Landesrecht, das den Rahmen für den bundesweiten privaten Rundfunk setzt. Gemeinsames Landesrecht wird nach längeren Verhandlungen von den Parlamenten jedes einzelnen Landes gleichlautend in Form eines Staatsvertrages verabschiedet.
Kern des Thüringer Rundfunkrechts ist das Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG). Gemeinsames Landesrecht sind: Medienstaatsvertrag (MStV), das Rahmenrecht für den öffentlich-rechtlichen und den bundesweiten privaten Rundfunk sowie Telemedien und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), der sich über den Rundfunk hinaus auch auf Internetangebote erstreckt.
Berührungen bestehen mit dem bundesrechtlichen Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG), das die Frequenzordnung regelt.
Die Gesetzestexte können nachfolgend eingesehen werden: