Vorsitzende der Versammlung
Dr. Ute Zacharias
Dr. Ute Zacharias ist seit April 2019 Vorsitzende der Versammlung, im Dezember 2023 wurde sie in dieser Funktion bestätigt. Sie vertritt die Arbeitgeberverbände.
Die TLM ist eine rechtsfähige und unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie hat das Recht der Selbstverwaltung. Die Unabhängigkeit ist Ausdruck des verfassungsrechtlichen Prinzips der Staatsferne des Rundfunks.
Die TLM besteht aus zwei Organen, der Versammlung (Gremium) und dem Direktor.
Sie unterliegt der Rechtsaufsicht der obersten Landesbehörde, die von der Thüringer Staatskanzlei wahrgenommen wird. Ihre Haushalts- und Wirtschaftsführung unterliegt der Kontrolle des Thüringer Rechnungshofs.
Die Versammlung (Gremium) ist das Grundsatzorgan der TLM. Sie ist daher insbesondere zuständig für die
Die Versammlung vertritt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Interessen der Allgemeinheit. Sie verkörpert das Prinzip der gesellschaftlichen Kontrolle des Rundfunks. Daher setzt sie sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zusammen. Die Amtszeit der Versammlung beträgt vier Jahre. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und an Aufträge und Weisungen der sie entsendenden Stellen nicht gebunden. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Die Versammlung hat einen Versammlungsvorstand. Er besteht aus der Vorsitzenden der Versammlung, ihren beiden Stellvertretern/innen und zwei Ausschussvorsitzenden. Der Versammlungsvorstand überwacht die Geschäftsführung des Direktors. Aufsichtsmaßnahmen, Personalentscheidungen, die sich auf die Vergütungsgruppe beziehen, die dem höheren Beamtendienst entsprechen und Geschäfte mit einem Gesamtaufwand über 50.000 Euro bedürfen seiner Zustimmung.
Die Entscheidungen der Versammlung werden durch Vorlagen des Direktors und folgende Ausschüsse der Versammlung vorbereitet:
„Die Versammlung wählt für die Dauer ihrer Amtszeit aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n und deren/dessen zwei Stellvertreter/innen.“
§ 43 (3) Satz 1 Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG)
Vorsitzende der Versammlung
Dr. Ute Zacharias ist seit April 2019 Vorsitzende der Versammlung, im Dezember 2023 wurde sie in dieser Funktion bestätigt. Sie vertritt die Arbeitgeberverbände.
Die Vorsitzende bildet gemeinsam mit ihren beiden Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie zwei Ausschussvorsitzenden den Versammlungsvorstand.
Dieser überwacht die Geschäftsführung des Direktors und kann zu dessen Vorlagen an die Versammlung gesondert Stellung nehmen. Einige Geschäfte des Direktors bedürfen seiner Zustimmung.
Vorsitzende: Dr. Ute Zacharias (Arbeitgeberverbände)
Weitere Mitglieder sind:
Ute Birckner (Familienverbände), stellvertretende Vorsitzende der Versammlung
Steffen Lemme (Arbeitnehmerverbände), stellvertretender Vorsitzender der Versammlung
Julia Reinard (Arbeitnehmerverbände), Vorsitzende des Ausschusses für Programm und Jugendschutz
Thomas Zirkel (Landessportbund), Vorsitzender des Rechtsausschusses
Der Haushaltsausschuss ist zuständig für die Beratung und Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die Versammlung zu haushaltsrechtlichen und -technischen Aspekten der TLM.
Vorsitzender: Steffen Lemme (Arbeitnehmerverbände)
Weitere Mitglieder sind:
Elisa Calzolari (Interessenvertretungen der Migranten), stellvertretende Vorsitzende
José Manuel Paca (Interessenvertretungen der Migranten)
Rola Zimmer (Behindertenverbände)
Der Rechtsausschuss ist zuständig für die rechtlich relevanten Aspekte der Medienaufsicht der TLM und bereitet Satzungen und Richtlinien sowie Beschlussvorlagen zu rechtlich relevanten Problemstellungen für die Versammlung vor.
Vorsitzender: Thomas Zirkel (Landessportbund)
Weitere Mitglieder sind:
Mike Kämmer (Handwerkerverbände)
Egon Primas (Bund der Vertriebenen - Landesverband Thüringen)
Ralf Reichertz (Verbraucherschutzverbände), stellvertretender Vorsitzender
Dr. Carsten Rieder (Thüringischer Landkreistag und Städte- und Gemeindebund Thüringen)
Kathi Seefeld (Landesregierung)
Der Ausschuss für Programm und Jugendschutz ist zuständig für die Beratung und Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die Versammlung zu programmrelevanten Aspekten der Medienentwicklung, -aufsicht und -forschung.
Vorsitzende: Julia Reinard (Arbeitnehmerverbände)
Weitere Mitglieder sind:
Claudia Brand (Evangelische Kirchen)
Stefan Haase (Jugendverbände)
Katharina Pomm (Katholische Kirche)
Dr. Klaus Wagner (Bauernverbände)
Ina Wäßerling (Frauenverbände)
Der Ausschuss für Bürgermedien und Medienbildung ist zuständig für die Beratung und Vorbereitung von Beschlussvorlagen der Versammlung bei Fragen im Zusammenhang mit Zulassung, Betreuung und Förderung aller Formen des Bürgerrundfunks in Thüringen. Förderfragen sind im Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss zu behandeln. Des Weiteren beschäftigt er sich mit der Umsetzung der der TLM gestellten Aufgabe der Vermittlung von Medienkompetenz und der Ausbildung der Medienschaffenden in Thüringen.
Vorsitzende: Ute Birckner (Familienverbände)
Weitere Mitglieder sind:
Matthias Hey MdL (SPD-Fraktion)
Dr. Jürg Kasper (Kulturverbände)
Prof. Dr. Dr. Patrick Rössler (Hochschulen)
Linda Stark MdL (Fraktion DIE LINKE)
Der Technikausschuss ist insbesondere zuständig für die Beratung und Vorbereitung von Beschlussvorlagen für die Versammlung zur Digitalisierung der Rundfunktechnik, zur weiteren technischen Entwicklung im Rundfunkbereich und zu Fragen der Kabelbelegung in Thüringer Kabelnetzen.
Vorsitzender: Joachim Saynisch (Verbände der freien Berufe)
Weitere Mitglieder sind:
Torsten Haß (Verbände der Kriegsopfer, Wehrdienstgeschädigten und Sozialrentner)
Erika Korn (Verbände der Opfer des Stalinismus)
Dr. Hans S. Reip (Naturschutzverbände)
Prof. Dr. Reinhard Schramm (Jüdische Gemeinden)
Sitzung | Termine |
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6. (IX) Sitzung | Dienstag, 29. Oktober 2024 |
7. (IX) Sitzung | Dienstag, 10. Dezember 2024 |
8. (IX) Sitzung | Dienstag, 18. Februar 2025 |
9. (IX) Sitzung | Dienstag, 22. April 2025 |
10. (IX) Sitzung | Dienstag, 17. Juni 2025 |
11. (IX) Sitzung | Dienstag, 16. September 2025 |
12. (IX) Sitzung | Dienstag, 4. November 2025 |
13. (IX) Sitzung | Dienstag, 16. Dezember 2025 |
„Der Direktor nimmt die Aufgaben der Landesmedienanstalt wahr, soweit sie nicht der Versammlung zugewiesen sind. Er vertritt die Landesmedienanstalt gerichtlich und außergerichtlich.“
§ 48 Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG)
Direktor der TLM
Der Direktor ist gesetzlicher Vertreter der TLM und Vorgesetzter der Bediensteten. Er wird nach einer öffentlichen Ausschreibung von der Versammlung für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt.
DetailsBereiche | Aufgaben |
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Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen | Außendarstellung der TLM in eigenen und sonstigen Veröffentlichungen; Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen |
I: Recht, Verwaltung und Grundsatz | Zulassung und Aufsicht der privaten Rundfunkveranstalter und Anbieter von Telemedien in Thüringen; Ausschreibung und Vergabe von Übertragungskapazitäten; Aufsicht über die Einhaltung von Jugendschutz- und Werberichtlinien; innere Verwaltung (Haushalt und Personal) |
II: Programm, Medienforschung und Jugendmedienschutz | Programmanalyse und Programmaufsicht der privaten Rundfunkveranstalter; Vergabe und Begleitung von Gutachten zur Medienforschung; Jugendmedienschutz; inhaltliche Veranstaltungskonzeption |
III: Medientechnologie, Lokalfernsehen und Medienwirtschaft | Digitalisierung, Medientechnologien, neue Medien; Entwicklung und Begleitung einer vielfältigen und zukunftsfähigen kommerziellen lokalen Rundfunklandschaft; Unterstützung und Entwicklung des Medienstandortes Thüringen; Pilotprojekte zur Förderung und Entwicklung neuartiger Rundfunkübertragungstechniken und Programmformen |
IV: Bürgermedien und Medienbildung | Schaffung und Entwicklung einer vielfältigen, lebendigen und zukunftsfähigen Bürgerrundfunklandschaft in Thüringen; Zulassung, Einrichtung und Förderung des Bürgerrundfunks; Vermittlung von Medienkompetenz für alle gesellschaftlich relevanten Gruppen, Weiterbildungsangebote für Multiplikatoren und Medienschaffende |