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Aufgaben und Finanzierung

Aufgaben

Die Aufgaben der TLM regeln das Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG), der Medienstaatsvertrag (MStV) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Schwerpunkte der Tätigkeit der TLM sind:

  • Zulassung von privaten Rundfunkveranstaltern,
  • Aufsicht über private Rundfunkveranstalter und Anbieter von Internetangeboten,
  • Aufsicht über die Einhaltung des Jugendschutzes,
  • Entwicklung und Förderung einer vielfältigen kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunklandschaft in Thüringen,
  • Förderung des Medienstandortes Thüringen,
  • Förderung der terrestrischen Infrastruktur und von rundfunktechnischen Projekten,
  • Einrichtung, Zulassung und Förderung von Bürgermedien,
  • Medienbildung,
  • Medienforschung sowie
  • Programmbelegung der Kabelnetze

Entwicklung, Zulassung und Förderung des privaten Rundfunks

Die TLM hat den Auftrag, die private Rundfunklandschaft in Thüringen zu gestalten. Diese wird vor allem von landesweiten Hörfunkprogrammen mit Fenstern in mindestens vier Regionen, von Hörfunk-Spartenprogrammen und von lokalen Fernsehprogrammen bestimmt.

Private Veranstalter benötigen zum Veranstalten und Verbreiten von Rundfunkprogrammen (Fernsehen und Hörfunk) eine medienrechtliche Zulassung. Dem Veranstalter eines bundesweit verbreiteten Programms steht es dabei frei, in welchem Bundesland er die Zulassung für sein Programm beantragt. Veranstalter eines landesweiten Programms haben die Zulassung in dem jeweiligen Bundesland zu beantragen, in dem die Verbreitung stattfinden soll. Zuständig für die Erteilung der Zulassungen sind die Landesmedienanstalten, die unter Zugrundelegung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrages (MStV) und der jeweiligen Landesmediengesetze die Voraussetzungen für eine Zulassung prüfen. Für Thüringen ist zuständige Behörde die TLM. Je nachdem, ob es sich um eine erste Zulassung oder um die Verlängerung einer bestehenden Zulassung handelt, sind diese zeitlich zu befristen. Die Zulassung kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden.

Daneben bedarf der Veranstalter je nach Übertragungsweg der Zuweisung einer Übertragungskapazität oder Frequenz. Für die telekommunikationsrechtliche Bereitstellung von terrestrischen Übertragungskapazitäten ist in Deutschland die Bundesnetzagentur zuständig. Die TLM weist dem Veranstalter die Übertragungskapazität nach Ausschreibung zu. Dies geschieht im Rahmen des Zuweisungsbescheides. Der Veranstalter wählt, soweit er alleiniger Nutzungsberechtigter ist, einen technischen Dienstleister für den Netzbetrieb.

Aufbau und Betrieb der für die Versorgung des Landes erforderlichen Senderinfrastruktur können von der TLM gefördert werden.

Aufsicht über die privaten Programmveranstalter und Internetangebote

Die TLM beaufsichtigt

  • Private Rundfunkveranstalter, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Werbung, zum Jugendschutz und zur Verhinderung von Medienkonzentration sowie der Zulassungsauflagen, Rechtsgrundlagen sind das Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG), der Medienstaatsvertrag (MStV) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV);
  • Thüringer Anbieter von Internetangeboten insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Transparenzvorschriften und des Jugendschutzes, Rechtsgrundlagen sind der Medienstaatsvertrag (MStV) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

Soweit Verstöße erstmalig und nicht schwerwiegend sind, wird der Anbieter in der Regel darauf hingewiesen, die Rechtslage erläutert und zu deren Beachtung aufgefordert. Ist diese Schwelle überschritten, kommt es entweder zu einer förmlichen Beanstandung oder zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, sofern der Verstoß bußgeldbedroht ist. Bei nachträglichem Entfall von Zulassungsvoraussetzungen oder Nichtbehebung von schwerwiegenden Verstößen kann es zu einem Widerruf der Zulassung kommen.

Neben der laufenden Programmbeobachtung und der Prüfung von Programmbeschwerden sind die Programmanalysen der TLM ein wichtiges Instrument der Rundfunkaufsicht. Sie liefern den Veranstaltern Informationen über die Programmstruktur, dokumentieren die Programmentwicklung und schaffen damit eine Vergleichsmöglichkeit und Grundlage für eine Programmoptimierung.

Außerdem fordert die TLM von den lokalen Fernsehveranstaltern regelmäßig Sendemitschnitte an, um die Einhaltung der rundfunk- und lizenzrechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Die Ergebnisse der Auswertungen fließen in aktuelle Zulassungs- und Verlängerungsverfahren ein und münden – wenn nötig – auch in aufsichtsrechtliche Verfahren.

Die TLM geht Beschwerden nach. Soweit sich die Beschwerden gegen Thüringer Angebote richten, werden diese von der TLM selbst entschieden. Beschwerden gegen bundesweit verbreitete Angebote, die ihren Sitz in Thüringen haben oder hier zugelassen sind, speist die TLM in die jeweiligen Entscheidungsgremien der Medienanstalten ein. Alle anderen Angebote werden zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Landesmedienanstalt weitergeleitet.

Programmbelegung der Kabelnetze

Die TLM hat die gesetzliche Ordnung für die Einspeisung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen in Kabelanlagen zu überwachen und durchzusetzen.

Bei der Einspeisung von analogen Programmen muss sie dafür sorgen, dass:

  • zuerst öffentlich-rechtliche Programme (außer den nicht für Thüringen bestimmten III. Fernsehprogrammen) zum Zuge kommen,
  • dann die von der TLM zugelassenen kommerziellen und nichtkommerziellen Programme sowie Pilotprojekte eingespeist werden,
  • die Übertragungskapazitäten für Bürgermedien unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, soweit die Kabelanlage mindestens 16 Kanäle hat und mit ihr mehr als 1.000 Haushalte erreicht werden und
  • bei den übrigen, vor allem den bundesweit verbreiteten privaten Programmen, eine große Programmvielfalt herrscht.

Bei einer digitalisierten Kabelanlage

  • sind alle öffentlich-rechtlichen Programme (außer den nicht für Thüringen bestimmten III. Fernsehprogrammen) einzuspeisen,
  • muss für die Thüringer Fernsehprogramme die Kapazität eines analogen Kabelkanals zur Verfügung stehen,
  • sind für Bürgermedien unentgeltlich Übertragungskapazitäten zur Verfügung zu stellen, soweit die Kabelanlage mindestens 16 Kanäle hat und mit ihr mehr als 1.000 Haushalte erreicht werde,
  • dient ein Drittel der danach verbleibenden Kapazität einem vielfältigen Angebot von Voll- und Spartenprogrammen,
  • kann der Betreiber die restliche Kapazität nach eigenen Vorstellungen belegen.

TV-Senderdatenbank der Landesmedienanstalten

Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten

Die meisten von den Landesmedienanstalten zugelassenen und zu beaufsichtigenden Fernsehprogramme werden bundesweit verbreitet. Von bundesweiter Bedeutung sind auch fast alle Fragen der Rundfunktechnik.

Um bei Entscheidungen und Projekten mit bundesweiter Bedeutung zu einem einheitlichen Vorgehen zu gelangen, verpflichtet der Medienstaatsvertrag (MStV im PDF-Format) die Landesmedienanstalten zu einer gegenseitigen Abstimmung, die zusätzlich im Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG im PDF-Format) als eigene Aufgabe festgeschrieben ist.

Die Landesmedienanstalten arbeiten bei der Zulassung und Kontrolle sowie der Entwicklung des privaten Rundfunks in grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten zusammen, vor allem mit Blick auf die Gleichbehandlung privater TV- und Hörfunkveranstalter. Die Aufgaben sind im "Vertrag über die Zusammenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland" - ALM-Statut vom 24. November 2021 (im PDF-Format) festgelegt.

Die Landesmedienanstalten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen arbeiten in der Arbeitsgemeinschaft der Mitteldeutschen Landesmedienanstalten (AML) zusammen.

Einrichtung, Zulassung und Förderung von Bürgermedien

Die Bürgerrmedien erfüllten drei wesentliche Funktionen:

  • Sie geben Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, selbst Rundfunk zu machen und damit an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken (publizistische Teilhabe).
  • Sie ermöglichen den Erwerb von Kenntnissen, Erkenntnissen und Erfahrungen, wie Medien funktionieren und wirken (Vermittlung von Medienkompetenz).
  • Sie schaffen Raum für Themen, die im öffentlich-rechtlichen und im privaten Rundfunk keine Beachtung finden, weil dieser Formatzwängen unterliegt und landesweit ausgerichtet ist (publizistischer Ausgleich).

Die Bürgermedien sind ein wichtiger Bestandteil der Thüringer Rundfunklandschaft. Die TLM legt besonderes Augenmerk auf seine Errichtung, Zulassung und Förderung. Sie verwendet dafür einen großen Teil ihrer finanziellen Mittel.

Seit mehr als 25 Jahren ist die TLM für nichtkommerzielle, lokale Bürgermedien zuständig. Die Thüringer Bürger- und Ausbildungssender sichern neben den öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen des MDR und den landesweiten Privatradioprogrammen als eines von drei Lokalmedien die pluralistische Berichterstattung in den Städten und Gemeinden Thüringens.

Medienbildung

Mit der Vermittlung von Medienkompetenz begann die TLM schon in den frühen 90-er Jahren. Ende 1996 machte sie der Thüringer Landtag zur gesetzlichen Aufgabe. So gelangte die Förderung von Medienkompetenz erstmals in ein deutsches Mediengesetz.

Vermittlung von Medienbildung bedeutet nach der gesetzlichen Definition, die in § 1 Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG) verankert wurde, die „Befähigung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und Mitgestaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zum bewussten, selbstbestimmten und kritischen Umgang mit den Medien“.

Im Thüringer Medienbildungszentrum der TLM (TMBZ) forciert die TLM die Förderung der Vermittlung von Medienbildung sowie der medienbezogenen Aus- und Fortbildung im Freistaat, um den Herausforderungen der Medien- und Wissensgesellschaft aktiv und konstruktiv zu begegnen. Außerdem bedient sie das ganze Land durch ihre mobile Medienarbeit.

Medienpädagogische Preise schaffen Anreize, Medienkompetenz zu erwerben. Initiierung von medienpädagogischen Projekten und Mitwirkung an bundesweiten Projekten sind weitere Bausteine einer Tätigkeit der TLM, die ein unverzichtbarer Beitrag einer Landesmedienanstalt für die Mediengesellschaft ist.

Aus- und Fortbildung

Das Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG) verpflichtet die TLM, für eine „werte- und qualitätsbezogene Aus- und Fortbildung der Medienschaffenden Sorge zu tragen“. Diese Aufgabe erstreckt sich auf den gesamten Rundfunk in Thüringen, auf den werbefinanzierten landesweiten Hörfunk, auf das werbefinanzierte Lokalfernsehen und auf den Bürgerrundfunk.

Dazu macht die TLM vielfältige Angebote, von Workshops in Bürgermedien bis zu Qualifizierungsseminaren für Lehrkräfte.

Im Thüringer Medienbildungszentrum der TLM in Gera (TMBZ Gera) werden Jugendliche zu Mediengestalterinnen und Mediengestaltern in Bild und Ton ausgebildet. Studierenden der Medienstudiengänge der Thüringer Hochschulen bietet die TLM Praktikumsplätze.

Infrastruktur und Technik

Ohne Antennenempfang gäbe es keinen Hörfunk in Küche, Bad, Auto und Arbeitsplatz. Daher sind „terrestrische“ Frequenzen von besonderer Bedeutung für die Versorgung des Landes, insbesondere mit Radioprogrammen.

Die TLM hat den Auftrag, im Zusammenwirken mit anderen Stellen (Thüringer Staatskanzlei, Rundfunkveranstalter, Bundesnetzagentur und Sendernetzbetreibern) für ausreichende Sendernetze und deren Optimierung zu sorgen. Wegen der Mittellage Thüringens, die zur Verhinderung gegenseitiger Störungen die Nutzbarkeit von terrestrischen Frequenzen sehr einschränkt, ist das Frequenzpotenzial weitgehend ausgeschöpft.

In Betrieb sind zwei landesweite UKW-Sendeketten für die ANTENNE THÜRINGEN und die LandesWelle Thüringen. Das Jugendprogramm radio TOP 40 wird auf einer UKW-Städtekette mit Sendern geringer Leistungen verbreitet. Außerdem gibt es auf einzelnen UKW-Frequenzen das Kinder- und Familienradio Radio TEDDY sowie das regionale Hörfunkprogramm VOGTLAND RADIO.

Für die Bürgerradios stellt die TLM sechs UKW-Sender zur Verfügung.

Seit Januar 2000 ist eine das Land weitgehend abdeckende Kette mit digitalen Sendern in Betrieb, die den Empfang digital verbreiteter Radiosendungen (DAB) ermöglicht. In Erfurt und Weimar ist auch der Antennenempfang digitaler Fernsehprogramme (DVB-T) möglich.

Die Einführung von DAB+ begann in Thüringen 2011. Heute sind landesweit mehr Radioprogramme in DAB+ zu empfangen, als über UKW. Auf dem Frequenzblock Kanal 5C wird ein bundesweites Angebot von Privatsendern und den Programmen des Deutschlandradios angeboten. Im Kanal 8B gibt es ein Angebot aller MDR-Hörfunkprogramme. 2020 wurde ein weiteres bundesweites Privatradioangebot im Kanal 5D gestartet. Seit Oktober 2021 werden in Mittelthüringen private Thüringer Hörfunkprogramme über DAB+ im Kanal 12B verbreitet.

Medienforschung

Fundierte Entscheidungen über die Zulassung von Rundfunkveranstaltern und deren Aufsicht erfordern wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über die programmliche, rechtliche, wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks.

Die TLM vergibt daher regelmäßig Forschungsaufträge und Studien zu Fragen der Entwicklung von Radio und Fernsehen sowie in den Bereichen Bürgermedien, Medienkompetenzvermittlung und Jugendmedienschutz. Wegen der Abhängigkeit der Thüringer Rundfunksituation von der nationalen und internationalen Entwicklung ist auch diese Gegenstand der Forschungstätigkeit.

Ziel ist dabei auch die Klärung von regulatorischen und aufsichtlichen Fragen. Sie beziehen sich insbesondere darauf, ob die gesetzlichen Grundlagen in der Lage sind, die Entwicklung im Sinne der Zielvorgaben zu steuern und zu fördern und ob die Veranstalter ihren Programmauftrag erfüllen, die Umsetzungsakte der TLM befolgt werden und die Aufsichtsmittel ausreichen.

Forschungsprojekte, die die TLM allein oder mit verschiedenen Partnern in Auftrag gegeben und in der TLM-Schriftenreihe bzw. der Schriftenreihe der AML veröffentlicht hat

Medienstandort Thüringen

Der TLM ist auch die Aufgabe übertragen, an der Stärkung des Medienstandortes Thüringen mitzuwirken. Dazu kann sie Projekte und Veranstaltungen fördern oder selbst durchführen. In Zusammenarbeit mit den mitteldeutschen Landesmedienanstalten erstreckt sich diese Tätigkeit auch auf die Stärkung der Bedeutung Mitteldeutschlands als länderübergreifender Medienraum.

Zur Erforschung des Potenzials und der Chancen des Medienstandortes Thüringen hat die TLM bei Prof. Dr. Wolfgang Seufert, Medienwirtschaftler an der Friedrich-Schiller-Universität Jena das Gutachten „Medienwirtschaft in Thüringen - Entwicklung, Stand und Perspektiven“ in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse in der TLM-Schriftenreihe veröffentlicht wurden.

Unterstützende Maßnahmen sind weiter die Mitveranstaltung der Medientage Mitteldeutschland in Leipzig sowie die Beteiligung an Fachtagungen, Podiumsdiskussionen und anderen Veranstaltungen, in denen Thüringen als Medienstandort eine Rolle spielt.

Preise

Zur Förderung der Medienkompetenz und des Mediennachwuchses in Thüringen hat die TLM viele Jahre ihren Kinder- und Jugendmedienpreis KOMPASS für medienpädagogische Projekte mit Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre ausgeschrieben. Gewürdigt wurden besondere Initiativen zur Medienerziehung. Außerdem sollte die Entwicklung und Durchführung innovativer Medienbildungsprojekte angeregt werden. In den Jahren 2008 bis 2010 vergab die TLM den Kinder-Medien-Preis für Medienprojekte mit Kindern und Medienproduktionen von Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren, der dem medienpädagogischen Preis der TLM folgte.

Von 2005 bis 2019 vergaben die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) und die TLM gemeinsam den Rundfunkpreis Mitteldeutschland, der aus einem Fernsehpreis, einem Hörfunkpreis und einem Bürgermedienpreis bestand. Zuvor verlieh die TLM im jährlichen Wechsel ihren Hörfunk- und Fernsehpreis für Bürgerrundfunk.

Von 2015 bis 2019 lobten die mitteldeutschen Landesmedienanstalten und der MDR den Medienkompetenzpreis Mitteldeutschland aus, um die besten Angebote und Projekte aus allen drei mitteldeutschen Bundesländern auszuzeichnen.

Von 2005 bis 2017 wurde der SPiXEL von der TLM und der Stiftung Goldener Spatz für Fernsehbeiträge von Kindern verliehen. Gefördert wurden damit Beiträge, die den Blickwinkel von Kindern zeigen, handwerklich gut gemacht sind und deutlich machen, über welche redaktionellen und gestalterischen Fähigkeiten Kinder verfügen.

Von 2010 bis 2015 vergab die TLM einen Förderpreis für die beste Abschlussarbeit „Medien“ an Thüringer Hochschulen. Mit je einem Preis zeichnete die TLM von 2005 - 2009 die beste BA-Abschlussarbeit Universität Erfurt und die beste MA-, Magister- bzw. Diplomarbeit aller Absolventinnen und Absolventen der Medienstudiengänge der Thüringer Universitäten aus.

Pilotprojekte für neuartige Techniken der Rundfunkübertragung

Zur Erprobung neuartiger Techniken der Rundfunkübertragung und neuartiger Programmformen initiiert und fördert die TLM Pilotprojekte, schafft dafür die rechtlichen Voraussetzungen und tritt in Einzelfällen auch als Projektbeteiligte auf. Solche Projekte beziehen sich vor allem auf die Digitalisierung der Übertragungswege (Terrestrik, Kabel, Satellit) und deren Folgen, insbesondere für die Veranstalter von Lokalfernsehen.

Um die aus den Pilotprojekten gewonnenen Erkenntnisse zu vertiefen und zu systematisieren, gibt die TLM dazu meist eine Begleitforschung in Auftrag.


Daten und Fakten

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25 Daten und Fakten zur TLM

25 Daten und Fakten zur TLM (PDF)

Geschäftsbericht der TLM 2023

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Künstliche Intelligenz (KI)

Es gibt wenige Entwicklungen der letzten Jahre, die die digitale Gesellschaft verändern werden wie die „Künstliche Intelligenz (KI)“. Der Geschäftsbericht 2023 hat daher das Thema „Künstliche Intelligenz (KI)“ zum Schwerpunkt, um Arbeitsbereiche und Themenfelder in diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben.

Geschäftsbericht der TLM 2023

Finanzierung

Die TLM deckt ihren Finanzbedarf aus dem ihr zustehenden Anteil in Höhe von 1,89 Prozent des Rundfunkbeitragsaufkommens in Thüringen (§§ 50 Abs. 2 ThürLMG, 112 MStV und 10 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag) sowie aus Gebühren aus Amtshandlungen und sonstigen Einnahmen. Nicht verbrauchte Mittel sind an den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) abzuführen, der diese für Projekte in Thüringen zu verwenden hat.

Der Haushaltsplan der TLM bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde (Thüringer Staatskanzlei). Die Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der TLM unterliegt der Prüfung durch den Thüringer Rechnungshof.