13. Jenaer Medienrechtliche Gespräche (online)
Journalistische Sorgfalt
Medien unterliegen besonderen Sorgfaltsanforderungen. Diese journalistische Sorgfalt erstreckt sich auf den gesamten Verlauf der Medientätigkeit, von der Beschaffung über die redaktionelle Aufbereitung bis hin zur medialen Präsentation von Informationen. Die journalistische Sorgfalt korrespondiert mit den öffentlichen Funktionen von Medien in der Gesellschaft.
Journalistische Sorgfalt beinhaltet und beschreibt Verhaltensstandards für Medien und Medienschaffende. Sie ist zugleich der zentrale Maßstab für die Verantwortlichkeit von Medien, wenn es zu Rechtsverletzungen kommt. Die Rechtsordnung nimmt auf die journalistische Sorgfalt vielfach Bezug, z. B. in § 6 und § 19 Medienstaatsvertrag oder in den Pressegesetzen der Bundesländer (in Thüringen: § 5 des Thüringer Pressegesetzes).
Die 13. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche nehmen die journalistische Sorgfalt als medienrechtlichen Beurteilungsmaßstab näher in den Blick. Unter anderem stehen die folgenden Fragen im Mittelpunkt: Wer bestimmt über die Anforderungen der journalistischen Sorgfalt? Wer kontrolliert und überwacht die Einhaltung der journalistischen Sorgfalt? Wie ist die journalistische Sorgfalt aus rechtlicher Sicht einzuordnen? Welche journalistischen Sorgfaltsanforderungen gelten für einzelne Tätigkeiten von Medienschaffenden? Sind die geltenden Anforderungen für die journalistische Sorgfalt insbesondere im Online-Bereich noch zeitgemäß? Die Veranstaltung, die als Online-Meeting stattfinden wird, bietet die Gelegenheit, diese und weitere Fragen zu diskutieren sowie Erfahrungen auszutauschen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen wird um eine vorherige Anmeldung bis zum 2. Mai 2022 gebeten.
Programm
Eröffnung
Jochen Fasco, Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) Erfurt, und
Prof. Dr. Christian Alexander, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Journalistische Sorgfalt aus rechtlicher Sicht
Prof. Dr. Jan Oster, LL.M. (Berkeley), Universität Osnabrück
Journalistische Sorgfalt aus Sicht der Medienschaffenden
Dr. Joachim Huber, Redakteur „Der Tagesspiegel“, Berlin
Medienselbstkontrolle und Medienaufsicht bei Verletzung der journalistischen Sorgfalt
Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und
Dr. Kirsten von Hutten, Syndikusrechtsanwältin Gruner + Jahr sowie Sprecherin des Plenums der Vollversammlung des Presserates
anschließend Nachfragen und Diskussion
Moderation:
Prof. Dr. Christian Alexander, Friedrich-Schiller-Universität Jena