Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, gehört zu den umstrittensten Mediengesetzen der jüngsten Zeit. Es trat am 1. Oktober 2017 in Kraft und erlegt den Anbietern von sozialen Netzwerken besondere Verhaltenspflichten auf.
Im besonderen Fokus des Gesetzes steht die Kommunikation in sozialen Netzwerken. Der Inhalt in Netzwerken, wie Facebook oder Twitter bestimmt mittlerweile ganz wesentlich den gesellschaftlichen Diskurs. Infolgedessen besteht die wachsende Gefahr einer gezielten Einflussnahme auf die Nutzer und – gerade im Schutz der Anonymität – einer Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten. Dies geht oft einher mit einer zunehmenden Verrohung der Kommunikation und einem Verlust an Toleranz und Kommunikationskultur.
Vor diesem Hintergrund sollte das NetzDG der Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken dienen. Es sieht Instrumente vor, die eine rasche Entfernung von volksverhetzenden Inhalten, Beleidigungen oder Verleumdungen gewährleisten sollen. Neben der Bekämpfung von Hass-Botschaften (Hate-Speech) erhoffte sich der Gesetzgeber vom NetzDG auch die Eindämmung von gezielten Falschmeldungen (Fake-News). Jochen Fasco, Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM), sieht keine Bundeszuständigkeit sondern die Länder in der Pflicht für Regelungen zur Meinungsvielfalt. Kritiker bemängeln darüber hinaus, das Gesetz schränke die Meinungsfreiheit im Internet ein. Anbieter sozialer Netzwerke könnten sich zu einem vorschnellen Löschen von Meinungen veranlasst sehen.
Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des NetzDG soll nun bei den 8. Jenaer Medienrechtlichen Gesprächen „NetzDG – Erfolgsmodell oder Symbolpolitik?“ eine erste Einschätzung vorgenommen werden: Konnten die gesteckten Ziele erreicht werden oder haben sich die Befürchtungen der Kritiker verwirklicht? Wurde die Meinungsfreiheit durch das erwartete Overblocking und die Übertragung der Rechtsdurchsetzung auf Private verletzt? Stellt das NetzDG einen Fremdkörper im bisherigen Haftungssystem dar oder dessen Weiterentwicklung? Kann das NetzDG als Vorbild für weitergehende Regelungen auf europäischer Ebene dienen?
Nach Begrüßung durch die Veranstalter, TLM-Direktor Jochen Fasco und Prof. Dr. Christian Alexander werden die gegensätzlichen Positionen ausgetauscht. Zu den Referenten und Diskussionsteilnehmern gehören: Dr. Frauke Bachler, Bundesamt für Justiz, Bonn; Martin Drechsler, Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM); Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M., Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Prof. Dr. jur. Marc Liesching, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig; Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Universität zu Köln und Johannes Selle MdB, Vizevorsitzender des Ausschusses Kultur und Medien im Deutschen Bundestag.
Zur 8. Auflage der Jenaer Medienrechtlichen Gespräche am 15. November 2018 um 16.00 Uhr in den Rosensälen der Friedrich-Schiller-Universität sind Medienschaffende, Mediennutzer und alle medienrechtlich Interessierten herzlich eingeladen. Weitere Informationen zum Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es hier: https://www.rewi.uni-jena.de/JMRG8.html. Die Teilnahme ist kostenlos. Es wird bis zum 12. November 2018 um Anmeldung gebeten.
Kontakt:
Prof. Dr. Christian Alexander
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 942100
E-Mail: ls-alexander@uni-jena.de