29.08.2017

Wenn Aufsichtsgremien spielen … Treffen der Landesmedienanstalten von Hessen und Thüringen

Medienbildung

Games und Apps nehmen mittlerweile einen immer größer werdenden Zeitanteil der Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen ein. Das turnusmäßig alle zwei Jahre stattfindende Treffen der Versammlungen der Hessischen und der Thüringer Landesmedienanstalt fand in diesem Jahr am 28. August 2017 in Erfurt statt und stand unter dem Motto „Spiele und Apps für Kinder – Verstehen durch praktische Erfahrung“. Bei der gemeinsamen Gremiensitzung stand neben dem Informations- und Gedankenaustausch der Aufsichtsgremien von Hessischer Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) und Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) das praktische Erleben der Spiele- und Appwelt für Kinder und Jugendliche im Vordergrund. Darüber hinaus ging es inhaltlich im Diskurs mit Medienpädagogen/innen um Erfahrungen in der Medienbildungsarbeit sowie aktuelle Entwicklungen und Trends bei Computerspielen und Apps. Der Vorsitzende der Versammlung der TLM, Superintendent Johannes Haak, machte deutlich: „Moderne Medienkompetenz-Arbeit in den Landesmedienanstalten muss sich auch immer mit neuen Entwicklungen auseinandersetzen. Verantwortungsvolle Gremien- und Aufsichtsarbeit hat dafür zu sorgen, dass die notwendigen finanziellen und personellen Grundlagen zur Verfügung stehen. Es ist also notwendig, sich gerade in diesem Bereich auch intensiv mit den Erfahrungen und Perspektiven der Gameswelt zu beschäftigen“. Am heutigen Dienstag, dem 29. August findet in Erfurt im Konferenzzentrum Rotunde das 7. Thüringisch-Hessische Mediengespräch von TLM und LPR Hessen statt zum Thema „Fesselnd, verlockend, lehrreich: Kinderangebote im Netz – Neue Trends, neue Chancen, neue Herausforderungen“ (Näheres unter www.tlm.de).
Hinweis:
Die Landesmedienanstalten sind öffentliche Einrichtungen, die aus Rundfunkbeiträgen finanziert werden. Ihre Aufgaben sind insbesondere die Zulassung der privaten Rundfunkprogramme, die Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Rundfunk und Internet sowie die Vermittlung von Medienkompetenz. Organe sind der Direktor und die Versammlung.Die Versammlungen vertreten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs die Interessen der Allgemeinheit und verkörpern dadurch das Prinzip der gesellschaftlichen Kontrolle des Rundfunks. Sie setzen sich aus Vertretern/innen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zusammen. Diese vertreten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Interessen der Allgemeinheit. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und ehrenamtlich tätig. Der Vorstand überwacht die Geschäftsführung des Direktors.Näheres findet sich zu den Aufsichtsgremien der TLM und der LPR Hessen. Bild 1: Begrüßung durch die Vorsitzenden der Gremien - Johannes Haak (TLM - links ) und Winfried Engel (lpr Hessen - rechts) Bild 2: Spieleworkshop