20.11.2020

Versiegen die Quellen der Journalisten oder Rückenwind für Whistleblower?

Allgemeine Medienthemen | Veranstaltungen

10. Jenaer Medienrechtliche Gespräche von Thüringer Landesmedienanstalt und Friedrich-Schiller-Universität zum Thema: „Geheimnisschutz und Whistleblowing“

Am 19. November 2020 diskutierten beim 10. Jenaer Medienrechtlichen Gespräch Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik unter dem Titel „Geheimnisschutz und Whistleblowing“. Kern der Veranstaltung war die Frage, ob insbesondere durch das deutsche Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ein angemessener Rechtsrahmen für den Ausgleich des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen und der Medientätigkeit von Journalisten gefunden wurde. Zu den 10. Jenaer Medienrechtlichen Gesprächen hatten Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) und Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) eingeladen.

Journalisten benötigen Informationen auch dazu, um Missstände aufzudecken. Dieses Informationsbedürfnis steht regelmäßig im Widerspruch zu den Geheimhaltungsinteressen und Persönlichkeitsrechten derer, über die berichtet werden soll. Die veröffentlichte Information kann Unternehmen schädigen, einen politischen Willensbildungsprozess beeinflussen oder auch staatlichen Interessen entgegenstehen. Genau zwischen diesen Fronten steht der sogenannte Whistleblower, der eine Information an Dritte weitergibt. Hier gilt es für den Gesetzgeber einen angemessenen Ausgleich zu finden.

Prof. Dr. Tobias Gostomzyk von der TU Dortmund beleuchtete die Besonderheiten journalistischen Handelns im digitalen Umfeld. Er führte aus, „dass der Informantenschutz auf digitale Entwicklungen nicht hinreichend eingestellt ist. Die digitale Datenübermittlung ist erheblichen Gefahren ausgesetzt, weswegen einige Journalisten eine analoge Informationsbeschaffung favorisieren.“

Prof. Dr. Ronny Hauck von der Humboldt-Universität zu Berlin gab einen Überblick über das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Er sah in dem Gesetz „vordergründig Wirtschaftsrecht mit Beschränkungspotential für die Tätigkeit der Medien". Da aber nicht alle Geschäftsgeheimnisse tatsächlich schützenswert seien, gelte es, „einen Missbrauch zulasten der Medien“ zu verhindern. Hierbei komme den Gerichten eine entscheidende Bedeutung zu.

Anschließend gab Ilka Brecht, Redaktionsleiterin Frontal 21 (ZDF), einen Einblick in die praktische Arbeit investigativer Journalisten. Sie warnte davor, den Geheimnisschutz vor den Informantenschutz zu stellen und Investigativjournalisten strafrechtlich wegen des Verrats von Geschäfts-, Dienst- oder Staatsgeheimnissen zu verfolgen. „Whistleblower*innen riskieren viel, wenn sie Internes oder Geheimes offenbaren und so zur Aufklärung beitragen. Sie könnten zum Beispiel ihren Job verlieren“, so Brecht. Insoweit sah sie in der EU-Richtlinie zwar einen ersten Schritt, zugleich aber auch Einiges kritisch, insbesondere die vorrangige Pflicht zur Nutzung interner Meldekanäle, also die unternehmensinterne Anzeige durch den Informanten.

TLM-Direktor Jochen Fasco machte in seiner Begrüßung die Bedeutung der Informanten für den investigativen Journalismus und dessen Relevanz für unsere Gesellschaft deutlich: „Gut recherchierter Journalismus, der sich auf tatsächliche und geprüfte Quellen bezieht und sich so von bloßen Behauptungen abhebt, ist konstitutiv für unsere Gesellschaft. Er braucht besonderen Schutz.“

Prof. Dr. Christian Alexander, FSU, der die abschließende Diskussion moderierte, appellierte an einen verantwortungsvollen Umgang mit Whistleblowern. „Die Rechtsordnung“, so Alexander, „steht vor der schwierigen Aufgabe, die richtige Balance zu finden zwischen einem Schutz vertraulicher Informationen von Unternehmen, Einrichtungen usw. und den notwendigen Freiräumen für Medien. Gerade weil es beim investigativen Journalismus um die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vielfach betonte Funktion der Medien als die eines „Wachhundes“ geht.“

Hinweise:

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zu den vergangenen Jenaer Medienrechtlichen Gesprächen finden Sie unter https://www.rewi.uni-jena.de/veranstaltungen.

Im Frühjahr 2021 gehen die Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von TLM und FSU in die nächste Runde. Als Thema ist „Medienplattformen und Medienintermediäre“ vorgesehen. Eine Einladung folgt rechtzeitig und wird auch im Newsletter der TLM bekannt gemacht. Die Anmeldung zum Newsletter der TLM ist hier möglich.