02.09.2020

Verlängerung des vereinfachten Anzeigeverfahrens für Livestreaming im Internet

Allgemeine Medienthemen

Flexible Orientierung an den Corona-Maßnahmen der Landesregierungen möglich
Die seit dem 20. März geltende Sonderregelung für die Live-Übertragung von kulturellen oder religiösen Veranstaltungen sowie Bildungsangeboten im Internet wird in Folge der andauernden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Länder bis auf Weiteres verlängert.

Angesichts der anhaltend unsicheren Aussichten für die Durchführung von Veranstaltungen im kirchlichen und kulturellen Bereich sowie im Bereich von Bildungsangeboten ermöglichen die Medienanstalten weiterhin dieses pragmatische Vorgehen, um vor allem kurzfristig den Weg für eine gesellschaftliche Teilhabe als Kompensation für abgesagte und nicht durchgeführte Veranstaltungen zu ebnen.

Voraussetzung für die Live-Streamings ist lediglich vorab eine formlose Anzeige per E-Mail bei der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM). Das Anzeige-Formular kann online ausgefüllt und direkt an die TLM gesandt werden. Weitere Informationen können im Merkblatt der Medienanstalten nachgelesen werden.

TLM-Direktor Jochen Fasco: „Es ist absehbar, dass die Einschränkungen der Pandemie uns länger begleiten werden. Wir erleben aktuell besondere Kultur-Ereignisse, die Künstler vielerorts ins Netz bringen. Bildungsinhalte stillen den Wissensdurst bei Jung und Alt. Besinnliche Momente durch Online-Angebote der Kirchen sind gerade in Krisenzeiten wichtiger denn je. Die Landesmedienanstalten haben daher ihre flexible und bedarfsgerechte Handhabung verlängert.“

Hinweise:
Dieses Vorgehen ersetzt nicht grundsätzlich das gesetzliche Erlaubnisverfahren, sondern stellt weiterhin eine vorläufige Maßnahme dar. Bei der geplanten Übertragung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, die einen längeren zeitlichen Vorlauf haben, kann auch eine Zulassung im Sinne des medienrechtlichen Regelverfahrens zu beantragen sein. Dies gilt insbesondere auch für Angebote, die auf Dauer angelegt sind.