In ihrer Sitzung am 8. Dezember 2020 hat sich die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) mit der Entscheidung in Sachsen-Anhalt beschäftigt, wonach es keine Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 0,86 Euro geben wird. Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Die Entscheidung in Sachsen-Anhalt, den Staatsvertrag zur Anpassung des Rundfunkbeitrags nicht zu verabschieden, ist schwer nachvollziehbar. Das verfassungsrechtlich notwendige staatsferne Verfahren zur Ermittlung des Rundfunkbeitrags durch die KEF hätte erstmals seit 2009 zu einer moderaten Steigerung des Beitrages geführt. Dass es sich um einen umsetzbaren Vorschlag handelt, zeigt sich daran, dass bereits fast alle Landesparlamente dem Staatsvertrag und den dazu gehörenden Umsetzungsgesetzen zugestimmt haben.
Durch diese Entscheidung wird sich die finanziell angespannte Situation der TLM weiter verschärfen. Die TLM hofft daher auf eine baldige Klärung der Debatte um die Anpassung des Rundfunkbeitrages.
Insofern werden auch die mit dem Freistaat Thüringen vereinbarten und staatsfern über die TLM geplanten Fördermaßnahmen für Bürgermedien und Lokal-TV dringender gebraucht denn je.“
Die Vorsitzende der Versammlung der TLM, Dr. Ute Zacharias erklärt dazu: „Die heutige Entscheidung verschärft die sowieso schon angespannte finanzielle Situation der TLM zusätzlich und stellt gerade notwendige Projekte der Medienbildung und Bürgermedien zur Disposition.“