09.12.2020

Themen und Beschlüsse der TLM-Versammlung vom 8. Dezember 2020

Versammlung | Hörfunk

Pandemiehilfen für Rundfunkveranstalter in Thüringen
Die Thüringer Hörfunk- und Lokal-TV-Veranstalter haben im laufenden Jahr Fördermittel des Bundes und des Freistaats Thüringen in Höhe von rund 700.000 Euro zur Abwendung der Pandemiefolgen erhalten. Die Gelder wurden aus Gründen der Staatsferne über die TLM ausgekehrt. Diese Unterstützungsmaßnahmen waren erforderlich, um die Medienvielfalt in Thüringen nach massiven corona-bedingten Umsatzeinbrüchen in der Fläche nicht zu gefährden. Die Versammlung zeigte sich erleichtert, dass die ausgereichten Förderungen den Thüringer Rundfunkveranstaltern ermöglicht hätten, in gewohnter Qualität weiterhin ihrem Informations- und Unterhaltungsauftrag nachzukommen.

Digitales Musikspartenprogramm „ANTENNE THÜRINGEN Classics“ zugelassen
Die Versammlung hat beschlossen, der ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG die Zulassung zur Veranstaltung des digitalen Hörfunkspartenprogramms „ANTENNE THÜRINGEN Classics“ für zehn Jahre zu erteilen. Das neue Programm richtet sich an über 50-Jährige mit Musik aus den 80er- und 90er-Jahren. Es soll über die Plattform der DIVICON MEDIA HOLDING GmbH in Thüringen verbreitet werden. Nach Abschluss des noch andauernden telekommunikationsrechtlichen Zuteilungsverfahrens wird die DIVICON MEDIA HOLDING GmbH einen Zuweisungsbescheid für die Übertragungskapazitäten für die Verbreitung von Digitalradio (DAB+) in Thüringen zur Nutzung im Plattformbetrieb erhalten.

Hörfunkveranstalter hsf Studentenradio e. V. – Veränderungen der Programmverantwortung und des Vorstandes bestätigt
Die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Änderungen der Vorstandszusammensetzung des „hsf Studentenradio e. V.“ sowie der Programmverantwortung wurde durch die Versammlung bestätigt. Der Vorstand setzt sich künftig wie folgt zusammen: Adrian Saling (Vorsitzender), Niclas Fuchs (1. Stellvertretender Vorsitzender), Max Tscherner (2. Stellvertretender Vorsitzender) und Nick Hoffmann (Schatzmeister). Neue programmverantwortliche Person wird Niclas Fuchs.

Bürgerradio LOTTE in Weimar e. V. – Veränderung der Programmverantwortung bestätigt
Die Versammlung bestätigte auch die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Änderungen der Programmverantwortung des „Bürgerradio LOTTE in Weimar e. V.“. Neue programmverantwortliche Person wird Katrin Füllsack.

Hinweis:
Diese in der Videokonferenz gefassten Beschlüsse werden im Anschluss noch einmal formal im Umlaufverfahren bestätigt.

Jugendmedienschutz in Deutschland: Austausch mit KJM-Vorsitzenden Eumann
Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz informierte in der Versammlung über die Organisation, die Zuständigkeiten und die Aufgaben der KJM. Dabei ging er auf aktuelle Herausforderungen ein und verdeutlichte, dass die konsequente Rechtsdurchsetzung im Internet auch dann notwendig ist, wenn Anbieter deutsche Standards durch Verlagerung ihres Geschäftssitzes ins Ausland umgehen wollen. Ein letztes Mittel sind hierbei Sperrverfügungen gegen deutsche Access-Provider. Daneben ging er auf den aktuellen Novellierungsentwurf zum Jugendschutzgesetz (JUSchG) ein. Die Medienanstalten kritisieren den Entwurf, da die angedachten Maßnahmen nicht effektiv sind und die Aufsichtsstruktur verkompliziert sowie die Rechtssicherheit für Anbieter gefährdet werden würden. Außerdem bestehen verfassungs- und europarechtliche Bedenken.

Hinweise:
Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und den Telemedien. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen, die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert sind. Als Organ der Landesmedienanstalten prüft sie, ob Verstöße gegen diese Bestimmungen vorliegen und entscheidet über entsprechende Folgen für die Anbieter.

Weiteres Thema der Versammlung
Darüber hinaus beschäftigte sich die Versammlung u. a. mit der Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrages in Sachsen-Anhalt (siehe TLM-Pressemitteilung vom 8. Dezember 2020). Durch diese Entscheidung wird sich die finanziell angespannte Situation der TLM weiter verschärfen. Die TLM hofft daher auf eine baldige Klärung der Debatte um die Anpassung des Rundfunkbeitrages.