03.02.2021

Themen und Beschlüsse der TLM-Versammlung vom 2. Februar 2021

Allgemeine Medienthemen | Versammlung

Übereinstimmende Satzungen der Landesmedienanstalten verabschiedet
Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) hat eine Reihe von Satzungen verabschiedet, die Neuregelungen für Hörfunk, Fernsehen und Internet mit sich bringen. Durch den im letzten Jahr in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag der Länder haben die Landesmedienanstalten vielfältige neue Satzungsbefugnisse erhalten, die innerhalb der Gemeinschaft aller Regulierungsbehörden entwickelt wurden. Derzeit behandeln alle Medienräte, Versammlungen und Aufsichtsgremien der Landesmedienanstalten einen ersten Teil dieser Neuregelungen.

Die TLM-Versammlung verabschiedete folgende Satzungen:
• Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften des Medienstaatsvertrags (Gewinnspielsatzung)
• Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags (Satzung Zulassungsfreiheit – ZFS)
• Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 Medienstaatsvertrag
• Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags (Werbesatzung – WerbeS)
• Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberflächen (MB-Satzung).

Hinweise:
Der seit 7. November 2020 geltende Medienstaatsvertrag enthält die Ermächtigung zum Erlass gleichlautender Satzungen durch die Landesmedienanstalten zur bundeseinheitlichen Ausführung des Medienstaatsvertrags. Die Satzungen wurden von den Landesmedienanstalten gemeinsam erarbeitet und werden nun nach Anhörung der jeweils betroffenen Kreise von der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der Gesamtkonferenz (GK) zur Zustimmung vorgelegt. Der Vorsitzende der DLM veröffentlicht im Internetauftritt www.die medienanstalten.de, sobald alle Landesmedienanstalten die übereinstimmenden Satzungen erlassen und veröffentlicht haben.

Änderung der TLM-Hauptsatzung beschlossen
Bei der TLM erschwert die andauernde Pandemielage die Durchführung von Präsenzsitzungen der Gremien. Die Mitglieder der Versammlung haben die TLM-Hauptsatzung dahingehend geändert, dass in Zukunft auch in virtuellen Sitzungen Beschlüsse rechtssicher gefasst werden können.

Ron Perduss neuer Programmchef bei „ANTENNE THÜRINGEN“, „radio TOP 40“ und „ANTENNE THÜRINGEN Classics“
Neue programmverantwortliche Person bei „ANTENNE THÜRINGEN“, „radio TOP 40“ und „ANTENNE THÜRINGEN Classics“ ist zukünftig Ron Perduss. Die medienrechtliche Unbedenklichkeit dieser Änderung wurde von der TLM-Versammlung bestätigt.

Zentrale Anlaufstelle für barrierefreie Medienangebote www.barrierefreie-medien.info
Cornelia Holsten, Verantwortliche der Medienanstalten für Barrierefreiheit und Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt, informierte in der Versammlung über den aktuellen Sachstand der Ende November 2020 gestarteten zentralen Anlaufstelle für barrierefreie Angebote (ZABA). Die ZABA stellt sowohl Basisinformationen zum Thema Barrierefreiheit als auch eine Beschwerdemöglichkeit bereit. Diese Beschwerdemöglichkeit bezieht alle öffentlich-rechtlichen Medienangebote sowie alle privaten Rundfunk- und audiovisuellen Medienanbieter in Deutschland mit ein, deren Angebote der Regulierung durch die Landesmedienanstalten nach dem Medienstaatsvertrag unterliegen. Die Datenbank der ZABA wird laufend aktualisiert. Das Gesamtangebot umfasst Leichte Sprache Videos mit Gebärdensprache, eine Vorlesefunktion für Nichtleser/innen und Personen mit Leseschwäche und ermöglicht zuschaltbare Hilfen.

Jochen Fasco, TLM-Direktor (JPG)

„Die neuen Regelungen sichern einen modernen und zukunftsoffenen Regulierungsrahmen für Rundfunk und Internet.“

Jochen Fasco, TLM-Direktor