TLM-Versammlung appelliert an Thüringer Staatskanzlei: Technische Infrastrukturförderung für Lokal-TV sichern
In § 40 Rundfunkstaatsvertrag wird den Landesmedienanstalten die Möglichkeit eröffnet, landesrechtlich gebotene technische Infrastruktur zur Versorgung des Landes zu fördern. Diese Regelung ist bis 31. Dezember 2020 befristet. Für eine darüber hinausgehende Fördermöglichkeit bedarf es einer weitergehenden Ermächtigungsgrundlage. Die Versammlung sieht die Notwendigkeit der Weiterführung der Infrastrukturförderung über 2020 hinaus. Die Thüringer Staatskanzlei ist gebeten, mit den anderen Ländern die hierfür erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.
Regionaler Hörfunk aus dem Saalebogen: Radio SRB im TLM-Check
SRB – Das Bürgerradio im Städtedreieck Saalfeld, Rudolstadt, Bad Blankenburg ist der dritte Bürgersender, dessen Programm die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) nach der Einführung des neuen Bürgerrundfunkmodells systematisch analysiert hat. Untersucht wurden Programmstruktur, Informationsleistung sowie Umfang und Inhalte der Berichterstattung.
Radio SRB sendet 24 Stunden an sieben Tagen die Woche. Die Redaktionszeit beträgt, wie gefordert, sieben Stunden pro Tag. 14 Sendestunden pro Woche werden für offene Sendeflächen und zwei für Beiträge des Thüringer Medienbildungszentrums der TLM (TMBZ) reserviert. Aktuell beträgt der Umfang des sendereigenen originären Programms rund 19 Stunden pro Tag. Zwei Stunden davon bestehen aus sendereigenen Informations- und Wortbeiträgen. Dazu kommen zwei Stunden pro Tag, in denen Sendungen und Beiträge wiederholt werden. In einer weiteren Stunde pro Tag strahlt Radio SRB Beitrags- und Sendungsübernahmen anderer Radiostationen aus. Bezogen auf die Dauer der Beiträge dominieren bei den Übernahmen Sendungen anderer Bürgerradios aus Thüringen.
Die Ergebnisse sind in der Anlage zusammenfassend dargestellt. Die Analyse finden Sie hier.
Verabschiedung Finanzierungssatzung
Die Versammlung hat die Finanzierungssatzung in der von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten am 14. November 2018 beschlossenen Fassung verabschiedet. Mit der Änderung der Rechtslage, die parallel bei allen Landesmedienanstalten vorgenommen wird, ist die ordnungsgemäße Sicherstellung der Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben verbunden.
Jenaer Bürgerradio „Radio OKJ 103,4“ mit verändertem Vereinsvorstand
Die Versammlung bestätigte die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Änderung des Vereinsvorstandes des „Offenen Hörfunkkanal Jena e. V.“. Torsten Cott übernimmt an Stelle des ausgeschiedenen Dr. Thomas Nitzsche die Position des Beisitzers.
Beauftragung Wirtschaftsprüfer
Die Versammlung hat turnusmäßig die externe Prüfung des Haushaltswesens der TLM für das Haushaltsjahr 2018 im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2018 beschlossen. Der Prüfungsauftrag wird an die Bavaria Revisions- und Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft aus Erfurt vergeben.