01.03.2017

Themen der Versammlung vom 28. Februar 2017

Versammlung

TLM spricht sich für neuen Senderstandort in der Landeshauptstadt aus
Mit Blick auf die problematische terrestrische Rundfunkversorgung, insbesondere im Digitalbereich, hat die TLM die digitale Versorgung im Raum Erfurt analysieren lassen. Die Untersuchung durch ein Berliner Ingenieurbüro in Zusammenarbeit mit der Thüringer Staatskanzlei machte deutlich, dass für Erfurt ein neuer Senderstandort im Erfurter Osten notwendig ist. Dadurch kann insbesondere der Empfang von digitalem Radio und TV in der Erfurter Innenstadt in Gebäuden sowie portabel deutlich verbessert werden. Außerdem würde sich damit auch die UKW-Versorgung für das Bürgerradio verbessern. Im Ergebnis empfiehlt der Gutachter der TLM, gemeinsam mit dem MDR einen Senderbetreiber für das Vorhaben zur Optimierung der Rundfunkversorgung in Erfurt zu suchen.

Programmentwicklung im Lokalfernsehen
Regionale und lokale Fernsehangebote ergänzen die Medienvielfalt. Die Versammlung der TLM befasste sich mit der kontinuierlichen Programmbeobachtung der lokalen Fernsehveranstalter in Thüringen. Vor allem die Angebote von JenaTV, Rennsteig.TV, salve.tv, Stadtkanal Steinach und tv.altenburg wurden genauer betrachtet. Die Gremienmitglieder diskutierten über die Programmleistungen der einzelnen Sender und unterstrichen deren besondere Bedeutung als Kommunikator der Themen vor Ort im Freistaat.

Aufsichtspraxis der TLM – Aktuelle Trends und Entscheidungen bei Rundfunk sowie Telemedien im Internet
Die Versammlung befasste sich intensiv mit einer der Kernaufgaben der TLM, der Zulassung und Aufsicht über private Rundfunkveranstalter und Telemedienanbieter. Im Rundfunk erstreckt sich die Aufsicht auf die Einhaltung der Regelungen zum Jugendmedienschutz, zur Werbung, zu den publizistischen Programmgrundsätzen und zur Vielfaltssicherung, also der Verhinderung von Medienkonzentration. Bei Telemedien, d. h. im Internet, stehen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sowie der Impressumspflichten im Fokus der TLM-Tätigkeit.

Die TLM ist in der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) vertreten und damit regelmäßig an deren Entscheidungen beteiligt. Darüber hinaus hat sie 2016 in 29 Prüfgruppen bei bundesweiten Verfahren mitgewirkt. Gegen in Thüringen zugelassene Rundfunkanbieter sowie Thüringer Anbieter von Telemedien hat sie 40 eigene Aufsichtsverfahren einschließlich eines Verfahrens zur Aufsicht eines Plattformanbieters eingeleitet. Hinzu kamen Altverfahren aus vorangegangenen Jahren, die fortgeführt bzw. beendet wurden.

Darüber hinaus wurden in der TLM 28 eigene Verfahren zur Erteilung, Verlängerung oder Änderung von Zulassungen geführt.

Hinweise:
Fragen der Zulassung und Aufsicht bei bundesweiten Veranstaltern werden innerhalb der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) bearbeitet. Das gilt auch für Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks. Zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und in den Telemedien sowie im Internet ist in Deutschland die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Ihre Beschlüsse werden von den jeweils zuständigen Landesmedienanstalten umgesetzt.

Aktivitäten des MDR zur Förderung der Medienbildung begrüßt
Der Direktor der TLM, Jochen Fasco begrüßt, dass sich der MDR mit dem Start der Medienkompetenzplattform „MEDIEN 360G“ als weiterer Akteur in der Medienbildung engagiert. Mit dem neuen Angebot will der MDR den kritischen Blick für Medien schärfen.