19.06.2024

4. (IX) Sitzung der Versammlung

Versammlung

Viele Menschen sitzen in einem Versammlungsraum

TLM-Versammlungssitzung (JPG/Copyright TLM)

Themen der TLM-Versammlung vom 18. Juni 2024

Die Versammlung vom 18. Juni 2024 hatte folgende Ergebnisse:

Direktor Jochen Fasco für vierte Amtszeit wiedergewählt

Der amtierende Direktor Jochen Fasco wurde von der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt für eine vierte Amtszeit, die von 2025 bis 2031 gehen wird, wiedergewählt. Vergleiche gesonderte Pressemeldung der TLM vom 18. Juni 2024.

Neues Mitglied in der TLM-Versammlung

Der stellvertretende Vorsitzende der Versammlung, Steffen Lemme, bestätigte die ordnungsgemäße Entsendung von Jörg Kellner MdL als neues Mitglied in die TLM-Versammlung. Kellner war bereits in der VIII. Amtsperiode Mitglied. Er vertritt in der Nachfolge von Christian Herrgott die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag und wird im Haushaltsausschuss mitarbeiten.

Hinweis:
Die Versammlung setzt sich aus Personen gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zusammen, die innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Interessen der Allgemeinheit vertreten und ehrenamtlich tätig sind.

Verabschiedung Jahresabschluss 2023, Entlastung des TLM-Direktors und Beauftragung zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024

Der von der Bavaria Revisions- und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & Steuerberatungsgesellschaft aus Erfurt geprüfte Jahresabschluss 2023 der TLM wurde in der vom Haushaltsausschuss gebilligten Fassung verabschiedet und dem Direktor wurde Entlastung erteilt.

Außerdem wurde die Prüfung des TLM-Haushaltswesens für das Haushaltsjahr 2024 im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch die Bavaria Revisions- und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & Steuerberatungsgesellschaft aus Erfurt beschlossen.

Entscheidungen über Zulassungen, Zuweisungen und Aufsicht

• Zulassung für „altenburg.tv“ um weitere sechs Jahre verlängert

In Altenburg und Umgebung muss auch zukünftig niemand auf das gewohnte lokale Fernsehangebot verzichten. Die Versammlung beschloss die Verlängerung der Zulassung der GML Mediengesellschaft mbH für das Programm „altenburg.tv“ um weitere sechs Jahre. Das Programm wird bereits seit 1998 im Landkreis Altenburger Land ausgestrahlt.

• Vereinsvorstand beim Nordhäuser Bürgerradio „Radio ENNO“ geändert

Die Versammlung bestätigt die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Änderung des Vorstands des „Offener Hörfunkkanal Nordhausen e. V.“. Den Vorstand bilden künftig Mario Ruß (Vorsitzender), Ulrike Törpe (Stellvertreterin), Marko Siebold (Schatzmeister), Susanne Schedwill (Schriftführerin) und Wolfgang Scholz (Beisitzer). Sebastian Gerecke und Hildegard Seidel scheiden aus dem Vorstand aus.

• Frequenz-Zuweisung für „Schlager Radio“ geändert

Die Versammlung weist der radio B2 GmbH zur Veranstaltung und Verbreitung ihres Programms „Schlager Radio“ die Frequenz 104,5 MHz am Standort Jena (Oßmaritz) ab 1. September 2024 zu. Die Zuweisung gilt unter der Voraussetzung, dass die Übertragungskapazität der TLM zugeordnet wird und die telekommunikationsrechtliche Frequenzkoordinierung erfolgreich ist. Gleichzeitig widerruft die Versammlung zum 31. August 2024 die Zuweisung der Frequenz 90,6 MHz am Standort Jena (Zwätzen) vom 15. Dezember 2021.

Übersicht der zugewiesenen Frequenzen

Fachstelle „Strategische Planung Medienbildung“ zugestimmt

Die Versammlung hat dem Abschluss eines Kooperationsvertrags zur Einrichtung und Umsetzung einer Fachstelle „Strategische Planung Medienbildung“ zwischen TLM und Thüringer Staatskanzlei für 2024 bis 2026 zugestimmt.

Mit dieser Fachstelle werden erstmalig innovative Wege zur Koordinierung der Medienbildungsaktivitäten in Thüringen beschritten. Sie soll mit zwei Personalstellen ausgestattet und in der TLM angesiedelt werden. Die Thüringer Staatskanzlei, das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie stellen 450.000 Euro für die Jahre 2024 bis 2026 zur Verfügung. Deren Verwendung durch die TLM soll durch den Kooperationsvertrag zwischen Staatskanzlei und Landesmedienanstalt geregelt werden.