28.04.2025

Jenaer Medienrechtliche Gespräche

Thüringen | Allgemeine Medienthemen

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Richterhammer mit iPad

„Macht und Meinung“ – Medienregulierung muss stärker Netz- und Plattformökonomie berücksichtigen

19. Jenaer Medienrechtliche Gespräche (online) vom 24. April 2025

Am 24. April 2025 veranstalteten Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) und Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) in bewährter Kooperation die 19. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche.

Thema der Online-Veranstaltung war „Macht und Meinung“. Interessierte aus Medien, Recht, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutierten über die Freiheit der Medien und ihre Auswirkung auf die Meinungsvielfalt vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Zwänge und dabei insbesondere die kartellrechtlichen und medienkartellrechtlichen Kontrollmechanismen, um den publizistischen Wettbewerb und die Meinungsfreiheit zu sichern.

Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), gab einen Einblick in die Aufgaben und aktuelle Herausforderungen der Kommission. Er verdeutlichte dabei die für die Demokratie konstituierende Funktion der Sicherung der Meinungsvielfalt und forderte in einer mittlerweile vollständig digitalisierten Welt eine Öffnung der medienkonzentrationsrechtlichen Kontrollmöglichkeiten von deren bisheriger Fernsehzentriertheit hin zu sonstigen digitalen Medienformen einschließlich der Netz- und Plattformökonomie des Internets. Denn nur so kann die derzeitige konzentrierte Beherrschung der Informationsvermittlung im Internet durch wenige Digitalkonzerne kontrolliert werden.

Prof. Dr. Petra Pohlmann (Universität Münster) beleuchtete die – nur punktuell wirkenden – medienspezifischen Instrumente des Kartellrechts zur Verhinderung von Meinungsmacht. Sie erläuterte dabei die Unterschiede der Regulierung hinsichtlich verschiedener Medienmärkte. Meinungsmacht zur Demokratieförderung zu bekämpfen, sei keine übergreifende Aufgabe des Kartellrechts, aber es könne dafür fruchtbar gemacht werden. Vor allem die Rolle der großen Plattformen müsse vermehrt adressiert werden.

Dr. Jörg Frederik Ferreau (CBH Rechtsanwälte) knüpfte an die medienkonzentrationsrechtlichen und kartellrechtlichen Kontrollmechanismen an und stellte die medienrechtlichen Transparenzvorschriften und deren Funktionen vor. Denn eine Einordnung der Berichterstattung und damit aktive Teilhabe der Rezipienten in der Demokratie ist nur möglich, wenn Klarheit über die Motivation des Berichterstattenden herrscht, die sich insbesondere aus der Eigentümerstellung eines Medienunternehmens oder weitreichenden Werbeschaltungen Dritter ergeben kann. Positiv heraus hob er dabei die Transparenzregelungen nach dem Thüringer Pressegesetz, die Mediendatenbank der KEK sowie die Pflicht zur Offenlegung von staatlichen Zuwendungen nach dem European Media Freedom Act (EMFA).

Auch die Gastgeber der Veranstaltung, Prof. Dr. Christian Alexander (FSU) und Jochen Fasco (TLM), hoben hervor, dass moderne Kommunikation aufgrund ihrer enormen Demokratierelevanz einer modernen Medienregulierung bedarf und hier noch weitere Gesetzesanpassungen benötigt werden.

Hinweise:

Im November gehen die Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von TLM und FSU in die nächste Runde. Eine Einladung folgt rechtzeitig und wird auch im Newsletter der TLM bekanntgemacht.

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zu den vergangenen Jenaer Medienrechtlichen Gesprächen