Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) begrüßt die Zustimmung aller Bundesländer zum neuen Medienstaatsvertrag, mit dem die Voraussetzungen zum Erhalt einer vielfältigen Medienlandschaft in Deutschland geschaffen werden. Der neue Staatsvertrag ersetzt den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag und beinhaltet konkrete und zukunftsweisende Regelungen für Online-Plattformen und -Dienste, um den tiefgreifenden Veränderungen der Medienwelt durch die Digitalisierung gerecht zu werden. Mit der Beschlussfassung des Landtags in Mecklenburg-Vorpommern kann der Medienstaatsvertrag (MStV) nun in Kraft treten.
TLM-Direktor Jochen Fasco freut sich über diese Entscheidung und betont: „Die neuen modernen und praxisrelevanten Regeln des MStV gilt es nun durchzusetzen. Das ist Aufgabe der TLM als staatsfern organisierte Landesmedienanstalt. Die neuen Transparenzvorgaben für Plattformen und soziale Netzwerke ermöglichen es zukünftig Nutzerinnen und Nutzern, sich selbstbestimmter im Netz, in digitalen Räumen zu bewegen. Aktuell sind wir im Kreis der Landesmedienanstalten dabei, etliche Satzungen zur Konkretisierung der Regelungen abzustimmen, um so die Regelungen des Staatsvertrags umzusetzen und nutzbar zu machen.“
Der Medienstaatsvertrag weitet die bisherige Plattformregulierung auf neue Geräte wie Smart-TVs und Smart-Speaker aus, um so den diskriminierungsfreien Zugang zu und die Auffindbarkeit von Medienangeboten sicherzustellen. Auch werden Medienintermediäre wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder News-Aggregatoren durch die neuen Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt verpflichtet. Die neuen Regeln für Online-Plattformen sind ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der freien Meinungsbildung. Mit dem MStV haben die Bundesländer einen deutlichen Schritt in Richtung eines zukunftsfähigen Ordnungsrahmens gemacht. Es werden nun gezielt Marktakteure adressiert, die aufgrund ihrer besonderen Rolle als digitale Gatekeeper einen erheblichen Einfluss auf den Prozess der freien Meinungsbildung ausüben.