Das Internet ist allgegenwärtig, ob man mit Freunden chattet oder spielt, Videos schaut oder Nachrichten liest. Vielfach wird hierfür dasselbe Gerät genutzt und nahezu immer bewegt man sich dabei im Internet. Kinder und Jugendliche nutzen zumeist mobile Endgeräte. Damit entziehen sie sich oft der Kontrolle der Eltern. Erziehungsverantwortliche fordern Antworten von der Politik ein, wie Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Inhalten geschützt werden können.
Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik diskutierten auf Einladung von Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU) und Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) am 21. November 2017 beim 6. Jenaer Medienrechtlichen Gespräch unter dem Titel
„JUGENDSCHUTZ 4.0? – Benötigt der Jugendmedienschutz ein Update für die digitale Welt?“,
ob die aktuellen Regulierungsmodelle geeignet sind, Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen. Dabei setzt die Politik aktuell auf technische Schutzvorrichtungen und auf Selbstregulierung der Verantwortlichen. Bei der regulierten Selbstkontrolle kooperieren Inhalteanbieter, um ihre Inhalte selbst zu bewerten. Dies ist nur noch eingeschränkt überprüfbar.
Holger Herzog, LL.M. von jugendschutz.net verdeutlichte, „dass das System der regulierten Selbstkontrolle nur zukunftsfähig ist, wenn sich die einzelnen Anbieter auch den Einrichtungen der Selbstkontrolle anschließen. Darüber hinaus bedarf es einer effizienten Aufsicht über die einzelnen Inhalteanbieter.“
Hieran anknüpfend erläuterte Marie-Blanche Stössinger von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) das internationale System zur automatisierten Alterseinstufung von Apps und Spielen. Sie sah in „der Selbstauskunft der jeweiligen Anbieter zu ihren Inhalten und der algorithmusbasierten Gewichtung eine Möglichkeit, Massenphänomene wie Apps und Spiele jugendschutzrechtlich zu bewerten.“
Die aktuellen rechtlichen Herausforderungen bei der Strafverfolgung politischer Straftaten im Netz beschrieb Martin Zschächner von der Staatsanwaltschaft Gera. Er erklärte, „dass sich viele Äußerungen, insbesondere in Chats und Blocks an der Grenze des rechtlich Zulässigen bewegen und die jeweiligen Seitenbetreiber bei Grenzüberschreitungen aufgrund der aktuellen Haftungsregeln nur selten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.“
Das Spannungsverhältnis zwischen anonymer Meinungsäußerung und Verantwortung von Forenbetreibern griff Dr. Melissa Sayiner vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf und stellte Regelungszweck und -instrumente des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vor. „Eine effiziente Rechts-durchsetzung“, so Sayiner, „erfordert eine Mitwirkung der Anbieter großer Plattformen.“
TLM-Direktor Jochen Fasco, Mitglied der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), sieht die Entwicklung im Jugendmedienschutz kritisch. Beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz des Bundes sieht er die Länderkompetenz verletzt. Die Verantwortung der Anbieter sozialer Netzwerke müsse noch stärker eingefordert werden, gerade bei der Möglichkeit anonymer Netznutzung. Die digitale Welt braucht Medienkompetenz der Nutzer, aber auch dringender denn je moderne, durchsetzbare Regeln.
Als Fazit der von Prof. Dr. Christian Alexander moderierten abschließenden Diskussion stellten die Beteiligten fest, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen auch in einer globalen und konvergenten Medienwelt bestehen müssen und hierzu ein angemessener Ausgleich zwischen Verwaltung von Massenphänomen und einzelfallbezogener Einzelentscheidung gefunden werden muss, bei dem die Verantwortlichkeiten für Äußerungen im Netz klar bestimmt und nachvollziehbar sein müssen.
Hinweise:
Wie üblich werden in Kürze Teile der Veranstaltung als Podcast und Videofile in den Internetangeboten von TLM (podcast.tlm.de) und FSU (http://www.rewi.uni-jena.de/JMRG6.html) nacherlebt werden können. Am 17. Mai 2018 gehen die Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von TLM und FSU in die nächste Runde. Als Thema ist „ONLINEGAMES zwischen wirtschaftlichem Erfolg und Spielerschutz“ vorgesehen. Eine Einladung folgt rechtzeitig und wird auch im Newsletter der TLM bekannt gemacht. Die Anmeldung zum Newsletter der TLM ist hier (http://www.tlm.de/tlm/aktuelles_service/newsletter/index.php) möglich.