Auf Einladung der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) und der Thüringer Staatskanzlei diskutierten Fachleute und Gäste aus Politik, Medien, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft am 11. April 2019 in der Vertretung des Freistaats Thüringen beim Bund über lokale und regionale Medienvielfalt. Anlass für das Zusammentreffen war die Präsentation des vom Institut für Europäisches Medienrecht e. V. (EMR) erstellten Gutachtens „Aktive Sicherung lokaler und regionaler Medienvielfalt – Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen“.
TLM-Direktor Jochen Fasco hob die besondere Rolle lokaler und regionaler Medien für eine demokratische Gesellschaft hervor und verdeutlichte deren schwierige wirtschaftliche Situation anhand aktueller Entwicklungen. „Die Medienwelt befindet sich in einem grundlegenden Wandel: Medien sind heute digital, interaktiv, vernetzt, multimedial, konvergent, smart, mobil und global. In der Folge sind vor allem die lokalen und regionalen Informationsangebote in den letzten Jahren massiv unter Druck geraten. Traditionelle Geschäftsmodelle brechen zusammen, Reichweiten gehen zurück und speziell Jüngere wenden sich neuen Medien zu“, so Fasco. Vor diesem Hintergrund forderte er die Entwicklung und Umsetzung geeigneter Regulierungs- und Gestaltungsinstrumente. Deshalb hat die TLM in Kooperation mit der Thüringer Staatskanzlei ein Rechtsgutachten zur Erfassung, Aufbereitung und Analyse aktueller Finanzierungsformen und Förderstrategien im Bereich lokaler Informationsangebote in Auftrag gegeben, das in seinen Ergebnissen die richtige Richtung weist.
Dr. Jörg Ukrow, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des EMR, stellte das Gutachten vor. Darin werden die Notwendigkeit und die Dringlichkeit einer Förderung lokaler und regionaler Medieninhalte ausführlich belegt. Außerdem werden viele Hinweise und Anregungen für die Entwicklung konkreter Fördermodelle und -instrumente geliefert. Diskutiert werden zudem die einschlägigen europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und anhand ausgewählter Beispiele wird erläutert, welche Finanzierungsformen und Förderstrategien schon heute in verschiedenen Ländern und Staaten praktiziert werden. Auf dieser Basis wird der Frage nachgegangen, welche Modelle zulässig und geeignet sein könnten, zum Erhalt bzw. der Schaffung vielfältiger lokaler Medienlandschaften beizutragen.
Im Ergebnis wird deutlich, dass die bisher vorhandenen Maßnahmen zur lokalen und regionalen Vielfaltssicherung von direkten finanziellen Förderungen über gesetzliche Privilegierungen bis hin zu Must-Carry-Verpflichtungen dem Ziel nachhaltiger Förderung nur bedingt genügen.
Darüber hinaus zeigt Europa aber auf, dass es auch andere zulässige Mittel zur Förderung des regionalen Qualitätsjournalismus gibt: Sie reichen von einer Bezuschussung hin zu einer allgemeinen Verbesserung der Rahmenbedingungen für Vielfalt durch Aus- und Weiterbildung von Journalisten. Möglich ist sowohl eine direkte Medienförderung in Form unmittelbarer finanzieller Zuwendungen des Staates an Medienunternehmen als auch Maßnahmen der indirekten Medienförderung, z. B. über Steuererleichterungen oder Medienkompetenz- und Forschungsförderung.
Der Minister für Kultur-, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Thüringer Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, betonte in seinem medienpolitischen Ausblick: „Mit dem Gutachten liegt eine rechtsvergleichende Betrachtung für eine effektive, rechts- und vielfaltswahrende Medienförderung vor, die nicht nur von rechtspolitischem Erkenntnisinteresse im Hinblick auf mögliche Vorbilder für eine staatsvertragliche oder autonom landesgesetzliche Fortentwicklung des Rechts der Sicherung lokaler und regionaler Vielfalt in den Medien ist. Sie ist auch von europarechtlicher Relevanz.“
In der Podiumsdiskussion „ Lokale und regionale Medienvielfalt – kein Auslaufmodell! Braucht es einen medienpolitischen Artenschutz?” bekräftigten unter Moderation von Steffen Grimberg (MDR-Medienportal Medien 360G) mit Prof. Dr. Mark D. Cole, Wissenschaftlicher Direktor des EMR, Jochen Fasco, Direktor der TLM, Thomas Kralinski, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Landes Brandenburg beim Bund und Mike Langer, Geschäftsführer von altenburg.tv alle Beteiligten die Bedeutung lokaler und regionaler Meinungsvielfalt für die demokratische Entwicklung der Gesellschaft. Die Panelteilnehmer diskutierten Chancen und Risiken bestehender und neuer Unterstützungsmaßnahmen und die Frage der Staatsferne des möglichen Mitteleinsatzes von Steuergeldern zu diesen Zwecken
In der Diskussion wurden folgende Vorschläge für effektive Förderung und Sicherung lokaler und regionaler Medienvielfalt thematisiert:
- Um eine nachhaltige Vielfaltsförderung durch die Landesmedienanstalten zu sichern, müssten Rundfunkstaatsvertrag und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag so geändert werden, dass sowohl die Höhe des Anteils am Beitragsaufkommen generell angehoben als auch eine Ermächtigung zum landesmedienanstaltsinternen Finanzausgleich ermöglicht wird.
- Zudem müssen die Fördermöglichkeiten über die bisher mögliche Infrastrukturförderung auch auf spezifische Contentförderungen ausgeweitet werden.
- Um den Bedingungen des Digitalzeitalters gerecht zu werden, ist vom Modell des ‚must carry‘ für lokale und regionale Inhalte ausgehend auch ‚must be found‘ als gesetzlich festgeschriebener Grundsatz in Betracht zu ziehen.
- Die Festlegung qualitativer und quantitativer Mindeststandards zur Absicherung von Qualitätsjournalismus auf lokaler und regionaler Ebene könnte eine Vielfaltsstabilisierung ermöglichen.
- Besonders wichtig für die Auffindbarkeit lokaler Angebote wäre eine staatsvertragliche Ausgestaltung von Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit für Lokal- und Regionalpublizistik.
Hinweise:
In Kürze werden Teile der Veranstaltung als Podcast im Internetangebot der TLM (podcast.tlm.de) zum Nachhören angeboten. Das Gutachten erscheint demnächst in der TLM-Schriftenreihe Band 25 (VISTAS Verlag). Näheres erfahren Sie auf unserer Webseite.
Anlage:
Auszug aus dem EMR-Gutachten „Aktive Sicherung lokaler und regionaler Medienvielfalt – Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Förderung inhaltlicher Qualität in Presse-, Rundfunk- und Online-Angeboten“