06.05.2022

Lüge im Netz – was ist in Blogs und Social Media erlaubt?

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Mann mit Richterhammer und Waage (JPG) - Schmuckbild

Lüge im Netz – was ist in Blogs und Social Media erlaubt?

13. Jenaer Medienrechtliche Gespräche online am 5. Mai 2022

Am 5. Mai 2022 tauschten sich im Rahmen der 13. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von Friedrich-Schiller-Universität (FSU) und Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Regulierung und Politik über die aktuellen Regelungen zur journalistischen Sorgfalt im Netz aus.

Die journalistischen Sorgfaltspflichten sind die Verhaltensstandards für Medien und Medienschaffende. Sie umfassen die gesamte Medientätigkeit und beinhalten unter anderem ein Verbot bewusster Lüge. In der digitalen Welt kann jeder weltweit informieren und zur Meinungsbildung beitragen. Wer bestimmt die Anforderungen der journalistischen Sorgfalt, wer kontrolliert ihre Einhaltung und überwacht dies? Und wer muss diese einhalten und bei Verstößen Konsequenzen fordern?

Prof. Dr. Jan Oster, LL.M. (Berkeley), Universität Osnabrück, verdeutlichte diesbezüglich die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei der Ausgestaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten, nach welchem journalistische Sorgfalt und journalistische Privilegien zwei Seiten derselben Medaille sind, denn: „Wer Sorgfaltspflichten beachtet, darf gewisse Privilegien beanspruchen, und wer diese Privilegien einfordert, muss hierfür Sorgfaltspflichten beachten.“

Dr. Joachim Huber, „Der Tagesspiegel“, stellte die journalistische Sorgfaltspflicht innerhalb des aktuellen Transformationsprozesses, der von einzelnen privaten Plattformakteuren dominiert wird, dar und hinterfragte, wer sich um die Sorgfaltspflicht bei Facebook, Twitter, Instagram, Telegram

oder Google kümmert, da „die journalistische Sorgfaltspflicht nicht bei Tagesschau und Tagesspiegel beginnt und nicht bei tagesschau.de und tagesspiegel.de endet.“

Dr. Kirsten von Hutten, Syndikusrechtsanwältin Gruner + Jahr und Sprecherin der Vollversammlung des Presserates, betonte, dass „die Einhaltung ethischer Standards und die Verteidigung der Pressefreiheit gerade in Zeiten wie diesen von immenser Bedeutung ist“.

Dr. Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), stellte klar, dass neben dem Presserat als Selbstkontrollorgan auch die Medienanstalten für die Überwachung der Einhaltung journalistischer Grund-sätze zuständig sind und betonte, dass „hier in der Herzkammer freier Medien agiert werde, denn das Recht auf freie Meinungsäußerung ist der Sauerstoff unserer demokratischen Medienöffentlichkeit. Die Durchsetzung journalistischer Sorgfaltspflichten erfordert im besonderen Maße regulatorische Gelassenheit und einen langen Atem.“

Die Gastgeber der Veranstaltung, Prof. Dr. Christian Alexander (FSU) und Jochen Fasco (TLM), sahen vor dem Hintergrund der potentiellen Sendereigenschaft aller Internetnutzenden, dass die Grenzziehung zwischen denen, die journalistische Sorgfaltspflichten beachten müssen und denen, die dies nicht müssen, noch einer weiteren Konkretisierung bedarf, vorerst als Faustregel aber gelten kann: „Wer sich wie ein Journalist oder eine Journalistin verhält, hat auch die journalistischen Sorgfaltspflichten zu beachten.“

Hinweise:

Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zu den vergangenen Jenaer Medienrechtlichen Gesprächen.

Im Herbst 2022 gehen die Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von TLM und FSU in die nächste Runde. Eine Einladung folgt rechtzeitig und wird auch im Newsletter der TLM bekannt gemacht.

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