Wie der Staat kommunizieren darf – und wie nicht
15. Jenaer Medienrechtliche Gespräche online am 20. April 2023
Im Rahmen der 15. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von Friedrich-Schiller-Universität (FSU) und Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) am 20. April 2023 tauschten sich Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, Regulierung, Staatswesen und Politik online über die aktuellen Rahmenbedingungen staatlichen Informationshandelns im Spannungsfeld zu journalistischer Berichterstattung aus.
In der von kontroversen Beiträgen geprägten Veranstaltung wurde insbesondere beleuchtet, ab wann der Staat sich Mitteln bedient, die eigentlich staatsfernen Akteuren vorbehalten sein sollten.
Prof. Dr. Gero Himmelsbach, Romatka Rechtsanwälte, stellte insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Gemeindeblättern und Stadtportalen dar. Er vertritt muenchen.de und ist der Ansicht, „dass Stadtportale wie muenchen.de vor allem Stadtmarketing sind und für ihre Stadt werben, die sie ausschließlich positiv darstellen. Das wird und muss auch weiterhin möglich sein. Die Berührungspunkte zur (Online-)Presse sind allenfalls gering und führen jedenfalls nicht dazu, dass Stadtportale eine Gefahr für die Staatsferne der Presse darstellen oder gar Online-Presse substituieren."
Dr. Diana Ettig, LL.M., Spirit Legal, informierte über die lauterkeitsrechtlichen Implikationen der aktuellen Zivilgerichtsentscheidungen zu staatlichen Informationsblättern und Internetseiten und resümierte hierzu, „dass die Gerichte sich derzeit sehr stark auf die jeweilige Kompetenz des staatlichen Akteurs fokussieren und bisher noch nicht konsequent genug die Auswirkungen staatlichen Handelns auf den konkreten Markt in den Blick nehmen.“
Prof. Dr. Frank Fechner, TU Ilmenau, erläuterte die medienrechtliche Funktion des Gebots der Staatsferne der Medien und stellte die Grenzen staatlichen Medienhandelns dar. Er sprach sich dafür aus, „dass der Staat sich aus den Medien heraushalten sollte und diese daher möglichst staatsfrei organisiert werden sollten“.
Hieran anknüpfend stellte Dr. Marco Holtz, Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), die medienrechtlichen Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit dar, die sich unter anderem aus dem Rundfunkzulassungsrecht und dem Verbot politischer Werbung ergeben. Er führte insbesondere aus, dass die Kompetenzen der Medienanstalten im Bereich der Online-Medien im Vergleich zum Rundfunk noch begrenzt sind.
Die Gastgeber der Veranstaltung, Prof. Dr. Christian Alexander (FSU) und Jochen Fasco (TLM), sahen vor dem Hintergrund einer enormen Veränderung des Kommunikationsverhaltens in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft und ständiger Gefahr von Desinformation ein sehr großes Bedürfnis nach verlässlichen Quellen aber auch nach verlässlicher Einordnung von Informationen, denn: „Für das Zusammenleben der Menschen und das Zusammenhalten einer Gesellschaft, also für den Bestand unserer Demokratie, sind sowohl staatliche Informationen zur Erklärung eigenen Handelns als auch die journalistische Einordnung und kritische Beleuchtung dieses staatlichen Handelns von herausragender Bedeutung.“
Zum Abschluss der Veranstaltung wies Prof. Dr. Christian Alexander (FSU) auf die geplanten 16. Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von TLM und FSU hin. Sie werden voraussichtlich am 9. November 2023 zu sprachbasierten Lernmodellen (Large Language Models) wie zum Beispiel ChatGPT stattfinden.
Hinweise:
Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie zu den vergangenen Jenaer Medienrechtlichen Gesprächen einschließlich der Videos zu den Veranstaltungen finden Sie unter https://www.rewi.uni-jena.de/JMRG.
Am 9. November 2023 gehen die Jenaer Medienrechtlichen Gespräche von TLM und FSU in die nächste Runde. Eine Einladung folgt rechtzeitig und wird auch im Newsletter der TLM bekannt gemacht.
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